Wichtige Fakten zur Mietpreisbremse in Städten

Das müssen Sie über die Mietpreisbremse wissen

Ob zum Studium, für den Beruf oder aus privaten Gründen: Immer mehr Menschen zieht es vom Land in die Großstadt.

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Doch während Vermieter allen Grund zur Freude haben, stellt sich für Mieter eine wichtige Frage: Wo finde ich bezahlbaren Wohnraum? In beliebten Metropolen wie Berlin und München explodieren die Mieten und immer mehr Menschen haben Probleme, eine Unterkunft zu finden. Mit der Mietpreisbremse versucht die Bundesregierung seit 2015, zu verhindern, dass Mieten rapide ansteigen. Doch auch wenn das Gesetz nun schon seit über fünf Jahren besteht, ist vielen nicht klar, was die Mietpreisbremse überhaupt bedeutet. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen.

 

Was bedeutet die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Vermieter bei einer hohen Nachfrage die Mietpreise stark erhöhen. Ist die Mietpreisbremse in einer Stadt aktiv, dürfen die Mietkosten bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent höher liegen als bei vergleichbaren Wohnungen. Als Vergleich dient meist der örtliche Mietspiegel. Dieser wird über den Zeitraum der letzten sechs Jahre betrachtet, woraus sich wiederum der Vergleichswert ergibt. Bis Ende 2020 kann alternativ noch der alte Berechnungszeitraum genutzt werden, bei dem lediglich die letzten vier Jahre berücksichtigt werden. Es wird dabei immer die Nettokaltmiete betrachtet.

Gibt es zu Ihrem Gebiet keinen Mietspiegel, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Vergleichsmiete zu ermitteln. Häufig greifen die Behörden dabei auf Datenbanken von Vermieter- und Mietverbänden und andere statistische Erhebungen zurück. Alternativ ermittelt ein Gutachter die Immobilie oder Sie suchen nach drei vergleichbaren Wohnungen als Referenz.

 

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse kann von einer Landesregierung beschlossen werden, wenn in einem Gebiet ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Sie muss dabei jeweils begründen, warum die Lage angespannt ist. Hat die Regierung eine Mietpreisbremse beschlossen, gilt sie für die nächsten fünf Jahre, bevor sie wieder ausläuft. Das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse ist auf die nächsten fünf Jahre begrenzt.

 

Für wen gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt für jede Neuvermietung in der Region. Bestehende Mietverträge sind davon ausgenommen, jedoch greift hier die Kappungsgrenze für Mieten in angespannten Wohnungsmärkten: Während normalerweise die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen darf, liegt dieser Höchstwert in angespannten Wohnungsmärkten bei 15 Prozent.

Zusätzlich gibt es drei Ausnahmen, bei denen die Mietpreisbremse nicht greift. Wenn der Mietpreis vor der neuen Vermietung schon über dem Limit der Mietpreisbremse lag, darf der Vermieter den alten Wert trotzdem beibehalten. Auch bei Neubauten sowie nach Modernisierungsmaßnahmen tritt sie nicht in Kraft.

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