Informationen über die Grunderwerbssteuer

Grunderwerbssteuer – das müssen Sie wissen

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, muss allerlei beachten. Neben organisatorischen Verpflichtungen ist auch die Zahlung der Grunderwerbssteuer unabdingbar für den Hauskäufer. Doch wer muss sie bezahlen und wie wird sie berechnet? Wir geben Ihnen die entscheidenden Fakten.

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Kaum ist der Kaufvertrag aufgesetzt und die Finanzierung geklärt, geht es ans Eingemachte. Nicht nur das Haus muss jetzt bezahlt werden, sondern je nach Immobilie auch der Makler, der Notar und die Grunderwerbssteuer. Direkt nachdem Sie die Immobilie gekauft haben, meldet der Notar den Verkauf beim Finanzamt, das wiederum die Grunderwerbssteuer errechnet. Dazu multiplizieren sie den Kaufpreis mit einem länderabhängigen Prozentsatz. Mit 3,5 Prozent zahlen Sie übrigens am wenigsten Geld in Bayern und Sachsen und mit 6,5 Prozent am meisten in Schleswig-Holstein, NRW, Brandenburg, Thüringen und dem Saarland. Nach Erhalt des amtlichen Schreibens haben Sie vier Wochen Zeit, die ausstehende Summe zu zahlen. Bei der Begleichung der Steuer gibt es jedoch eine Besonderheit: Sie müssen sie mit ihren offenen Mitteln bezahlen. Das heißt Bankkredite oder ähnliches sind für die Zahlung nicht gestattet.

 

Sparen bei der Grunderwerbssteuer

Selbst wenn die Grunderwerbssteuer hoch aussieht, gibt es Fälle, bei denen sie komplett wegfällt. Handelt es sich bei der Immobilienübergabe beispielsweise um eine Schenkung oder eine Erbschaft, fällt die Grunderwerbssteuer weg. Auch bei einem Verkauf zwischen Verwandten ersten Grades oder bei einem Grundstückswert von unter 2.500 Euro fällt die Abgabe weg. Wenn Sie nicht zu diesen Sonderfällen gehören, aber ebenfalls Steuern sparen wollen, sollten Sie mit Ihrem Makler sprechen. Mit ihm können Sie beispielweise vereinbaren, bewegliches Inventar wie Kamine und Einbauküchen gesondert aufzuführen. Diese werden dann nicht mitbesteuert. Bauherren sollten hingegen darauf achten, die Bauleistung getrennt abrechnen zu lassen. Auf diese Art zahlen Sie die Grundsteuer nur für das Grundstück.

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