Am Anfang einer jeden Vermietung steht der Erwerb einer passenden Immobilie. Hier entscheiden neben finanziellen Ressourcen auch persönliche Gründe, welches Haus oder welche Wohnung Sie erwerben. Neben der Lage sowie der Ausstattung sollten Sie auch den Mietspiegel in der Region im Blick behalten und klären, ob Renovierungsmaßnahmen notwendig sind. Ein Fachmann kann Ihnen die Entscheidung für eine geeignete Immobilie erleichtern. Wenn Sie sich selbst um die Vermietung kümmern, ist es oft sinnvoll, ein Gebäude in der Nähe Ihres Wohnsitzes zu erwerben. Dort kennen Sie die Gegebenheiten und sind im Notfall schnell vor Ort.
1. Immobilienauswahl
2. Mieterwahl
Dieser Punkt sollte schon beim Immobilienkauf beachtet werden. Je nach Art der Wohnung, die Sie vermieten, zieht sie unterschiedliche Gruppen von Mietern an. Familien bevorzugen oft Gegenden in der Nähe von Schulen und Kindergärten, während junge Menschen eher Wert auf die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und auf ein vorhandenes Mobiliar legen. Es kommt hier auf die Gesamtheit der Mieter an: Ein Mietshaus sollte aus Parteien mit ähnlicher Zusammensetzung bestehen, um Konflikte zu vermeiden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Senioren auf feierwütige Studenten treffen.
3. Rechtliche Grundlagen
Ein Mietvertrag ist für Laien sehr kompliziert und enthält zahlreiche Fallstricke. Gerade bei unerfahrenen Vermietern ist es daher wichtig, auf die Hilfe eines Experten zu setzen. Auf diese Art können Sie den Vertrag ganz Ihren Wünschen anpassen, ohne Angst zu haben, unrechtmäßige oder veraltete Passagen im Mietvertrag zu haben. Ferner ist es besonders am Anfang ratsam, eine umfassende Beratung für Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter in Anspruch zu nehmen.
4. Absicherung
Vor dem Einzug erheben die meisten Vermieter eine Kaution von bis zu drei Monatsmieten. Diese ist dazu gedacht, Schäden zu begleichen, die der Mieter durch unsachgemäße Benutzung verursacht hat. Allerdings deckt eine Kaution nicht immer alle Kosten, die beispielsweise durch Mietausfall anfallen können. In diesem Fall hilft Ihnen eine Versicherung, im Notfall abgesichert zu sein.
5. Steuern
Liegen Ihre Miteinnahmen über dem jährlichen Steuerfreibetrag, müssen Sie sie besteuern. Besteuert wird dabei lediglich die Kaltmiete, wovon Zinsbelastungen aus dem Kredit, Handwerkerrechnungen, lineare Abschreibungen des Gebäudes und Werbungskosten abgezogen werden.
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