Interessenten aufgepasst: Der Energieausweis einer Immobilie ist nicht nur für Sparfüchse und Umweltschützer von Interesse. Lernen Sie hier, wie Sie den Ausweis richtig lesen und deuten. Verkäufer, Vermieter und Makler sind dazu verpflichtet, unaufgefordert einen Energieausweis vorzuweisen. Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) möchte so Transparenz für die Bewohner schaffen und für den Energieverbrauch sensibilisieren.
Während der Bedarfsausweis rein technisch bauliche Aspekte für die Ermittlung des Energiebedarfs betrachtet, zieht der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Verbrauch der Bewohner zurate. Bei älteren Häusern wird letzterer nur ausgestellt, wenn mindestens fünf Wohneinheiten in die Rechnung einbezogen werden.
Auf fünf Seiten bestimmen beide Ausweise in Skalen und Stichpunkten die Energieeffizienz des Objekts:
Seite 1: Stammdaten des Gebäudes
Seite 2 & 3: Farb- und Buchstabenskalen für schnellen Überblick
Seite 4: Tipps zur energetischen Modernisierung
Seite 5: Tiefergehende Hinweise und Erklärungen
Zeigt, wie viel Energie in den letzten drei Jahren pro m² durchschnittlich nötig war
Primärenergieverbrauch
Bezieht den Energieträger ein sowie entsprechende Emissionen
Verwechslungsgefahr
Die Verbraucherzentrale warnt: Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise sind nicht gleichzusetzen und nur bedingt miteinander zu vergleichen. Durchschnittlich sei der tatsächliche Verbrauch etwa 25 Prozent geringer als im Bedarfsausweis angegeben. Dies sollten Sie bei Ihrer Immobilie unbedingt beachten.
Eine Rechnung, die aufgeht
Das Besondere am Verbrauchsausweis: Sie können Ihren voraussichtlichen Energieverbrauch einfach selbst berechnen. Diesen Wert können Sie beim Vergleich mehrerer Objekte einbeziehen. Mit steigenden Energiekosten und dem immer wichtiger werdenden Umweltgedanken sind Objekte mit guter Energieeffizient derzeit besonders attraktiv.
Weiterführende Informationen geben wir Ihnen gerne persönlich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.